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Betriebskehricht

Betriebsabfälle (brennbare, nicht wieder verwertbare Siedlungsabfälle aus Betrieben)
Betriebsabfälle sind grundsätzlich von den Verursachern bzw. Inhabern auf eigene Kosten einer umweltgerechten Verwertung oder Behandlung zuzuführen. Betriebe können zur Verwendung von Containern für Betriebskehricht verpflichtet werden.

Die Container für Betriebskehricht müssen mit einem Datenträger für die Gewichtserfassung (Chip) ausgerüstet sein. Ansonsten dürfen sie nur gebührenpflichtige Kehrichtsäcke enthalten.

Separatabfälle aus Betrieben (Papier, Karton)
Kleine Mengen Separatabfälle können über die Sammelstellen oder Abfuhren der Gemeinde Regensdorf entsorgt werden.

Grössere Mengen an Separatabfällen sind durch die Betriebe selbst zu entsorgen. Betriebe können solche Separatabfälle nur im Einverständnis mit der Gemeinde Regensdorf den Sammelstellen oder Abfuhren übergeben.

Anmeldung:
Gewerbecontainer mit Chip

Kosten „Chip-Container“:
Rechnungstellung quartalsweise direkt am Abfallverursacher

Montage Chip (einmalige Gebühr): Fr. 90.00 pro Container exkl. MWST
Gewichtsabhängige Verrechnung (Wägesystem): Fr. 0.30 pro kg exkl. MWST

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