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Abmeldung

Zuständige Abteilung:Sicherheit
Zuständige Dienststelle:Einwohnerkontrolle / Meldeamt

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
  • Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein)

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
  • Ausländerausweis

Bei einer Abmeldung ins Ausland oder in einen anderen Kanton ist eine persönliche Abmeldung am Schalter Einwohnerkontrolle/Meldeamt erforderlich.

Verantwortlich Telefon Preis
Einwohnerkontrolle / Meldeamt 044 842 36 04 gratis

Onlinedienst Online Bestellen Laden Info
Abmeldung bei Wegzug aus der Gemeinde    


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