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Parkieren in Regensdorf

Ab 01.01.2017 gilt in Regensdorf die Verordnung über die Parkraumbewirtschaftung. Die Signalisationsänderungen werden etappen- sowie quartierweise umgesetzt. Beachten Sie jeweils die entsprechenden Signalisationen am Quartiereingang. 

Das Parkieren auf öffentlichem Grund ist ausschliesslich auf entsprechend markierten oder
signalisierten Parkfeldern zulässig.

Das Gemeindegebiet ist in folgende Parkzonen eingeteilt:

  • Zentrumszone: max. Parkzeit 2 Stunden (kostenpflichtig/Parkuhr)
  • Quartier-/Wohnzone: max. Parkzeit 4 Stunden (gebührenfrei), mit Parkkarte unbeschränkt
  • Gewerbe-/Industriezone: max. Parkzeit 4 Stunden (gebührenfrei), mit Parkkarte unbeschränkt

Parkkarten
Für die entsprechenden Parkfelder in der Quartier-/Wohnzone sowie Gewerbe-/Industriezone können Berechtigte (Anwohner, Gewerbebetriebe, auswärtige Pendler, Besucher) eine Parkkarte beziehen. Damit ist das zeitlich unbeschränkte Parkieren tagsüber erlaubt. Die Parkkarten können online bestellt werden. Sobald die Gebühr dafür bezahlt wurde, wird die Parkkarte online aktiviert. Eine Zustellung der Parkkarte in Papierform erfolgt seit dem 01.01.2024 nicht mehr womit auch das hinterlegen der Parkkarte im Fahrzeug entfällt.

Nachtparkgebühr
Durch das Lösen einer Anwohnerparkkarte entfällt die Nachtparkgebühr nicht. Wer sein Fahrzeug regelmässig nachts auf öffentlichem Grund parkiert, ist gebührenpflichtig. Inhaber einer Parkkarte erhalten 50% Ermässigung auf die Nachtparkgebühr.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Gemeindepolizei
Watterstrasse 112
8105 Regensdorf
Tel  044 842 36 00
Fax 044 842 39 42
parkkarten@regensdorf.ch

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