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Auslandaufenthalt: Wie muss ich vorgehen?

Abmeldung Einwohnerkontrolle

Wer sich als Tourist oder aus anderen Gründen für mehr als sechs Monate ins Ausland begeben will, hat sich in der Regel bei der Einwohnerkontrolle zivilrechtlich abzumelden. Der geplante Auslandaufenthalt bedingt unter Umständen weitere Massnahmen (AHV etc.). Zusätzliche Informationen erhalten Sie von unseren Mitarbeiterinnen des Meldeamtes.

Militärdienstpflichtige

Bitte informieren Sie sich bei der Militärdirektion-Kreiskommando, Zürich, Tel. 043 268 62 50 oder unter www.amz.zh.ch

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