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Wärmetechnische Anlagen oder stationäre Verbrennungsanlagen

Die Erstellung, der Umbau und der Betrieb von wärmetechnischen Anlagen bedürfen einer Bewilligung der Gemeindefeuerpolizei. Für grössere Anlagen ist die Kantonale Feuerpolizei zuständig. Diese regelt die Abgrenzung und die Einzelheiten.

Informationen zur Wärmepumpe bezüglich des Lärmes finden Sie hier.

Informationen zur Wärmepumpe bezüglich der Erdwärmesonden finden Sie hier.

 

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