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Temporäre Strassenreklame

Zuständigkeiten
Gemäss den gesetzlichen Grundlagen sind die Gemeinden für die Bewilligung von Reklameanlagen zuständig (ausg. im Bereich von Autobahnen = Statthalteramt). Die Geschäftsordnung des Gemeinderates Regensdorf regelt die Zuständigkeiten auf kommunaler Ebene.

Sicherheitsabteilung
Die Sicherheitsabteilung ist zuständig für temporäre Reklamen, welche während insgesamt höchstens 3 Monaten im Jahr, an allen oder einzelnen Wochentagen bzw. -halbtagen davon, aufgestellt werden. Das entsprechende Formular finden Sie hier.


Bauabteilung (dauerhaftes Reklamegesuch > 3 Monate)
Für sämtliche übrigen Reklameanlagen ist neben der strassenpolizeilichen auch eine baurechtliche Bewilligung notwendig. Für dieses Verfahren liegt die Federführung bei der Bauabteilung.

Zugehörige Objekte