Inhalt

Bewilligung Grabmal

Für das Aufstellen von Grabmälern ist vor der Ausführung eine Bewilligung beim Bestattungsamt einzuholen. Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Grabmale Erdbestattungen: frühestens 9 Monate nach der Beerdigung
  • Grabmale Urnenbestattungen: frühestens 3 Monate nach der Beerdigung

Bitte beachten Sie ebenfalls die Ausführungsrichtlinien über die Grabmäler und Bepflanzung der Grabstätten (siehe unten stehendes Dokument).

Das Gesuch ist im Doppel direkt dem Bestattungsamt Regensdorf einzureichen.

Zugehörige Objekte