Personalveordnung:
An der Gemeindeversammlung wird nur über die Personalverordnung abgestimmt.
Die Vollziehungsverordnung liegt in der Entscheidungskompetenz des Gemeinderates.
Die rechtskräftige Version der Personalverordnung finden Sie hier.
Alle Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind und in der Gemeinde politischen Wohnsitz haben.
Name | |||
---|---|---|---|
Einladung Gemeindeversammlung | Download | 0 | Einladung Gemeindeversammlung |
Budget 2021 | Download | 1 | Budget 2021 |