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Kindes- und Erwachsenenschutz

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Dielsdorf

Per 1. Januar 2013 ist das revidierte Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten. Damit werden die Aufgaben, welche bisher von den kommunalen Vormundschaftsbehörden wahrgenommen wurden, auf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Bezirkes Dielsdorf übertragen.

Für alle vormundschaftlichen Angelegenheiten, welche die Gemeinde Regensdorf betreffen, bitten wir Sie daher, sich mit Ihren Anliegen an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Bezirk Dielsdorf zu wenden.

Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutz
Honeywell-Platz 1 / PF 9
8157 Dielsdorf
Tel. 044 855 22 33
Fax 044 855 22 39
info@kesb-dielsdorf.ch

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Öffnungszeiten

Montag - Freitag

08:30 - 11:30 Uhr / 13:30 - 16:00 Uhr