Wasser: Hausinstallation
Ausführende Unternehung
Die Erstellung, der Unterhalt und die Erneuerung von Hausinstallationen darf im Versorgungsgebiet der Wasserversorgung Regensdorf nur durch ausgewiesene Fachleute vorgenommen werden. Dieser Nachweis muss von der ausführenden Unternehmung erbracht werden durch
Sämtliche Dimensionen müssen darauf ersichtlich sein. Ebenfalls muss ersichtlich sein ab welcher bestehenden Leitung (Gem. Grundausbau) angeschlossen wurde (ev. Rücksprache mit Fachplaner/Sanitär Grundausbau) Die Installationen sind gemäss Art. 17 Abs. 12 WVVO durch ausgewiesene und von der SVGW zertifizierte Fachpersonen auszuführen. |