Inhalt

IPV / Individuelle Prämienverbilligung Krankenkasse

Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, erhält einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung – individuelle Prämienverbilligung (IPV).

Aufgrund des neuen Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz ist für die Abklärung und Bearbeitung nicht mehr die Gemeinde zuständig, sondern direkt die SVA. Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, können Sie einfach und schnell mit dem neuen Online-Rechner prüfen. Online-Rechner und Anmeldeformular finden Sie auf der Website der SVA.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die SVA Zürich: 044 448 53 75 oder info-info-ipv@svazurich.ch

Zugehörige Objekte