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Steuertechnische Fragen beim Wegzug

Wegzug in eine andere zürcherische Gemeinde oder in einen anderen Kanton
Beim Wegzug in einen anderen Kanton sind Sie für die laufende Steuerperiode bereits am neuen Wohnort steuerpflichtig. Die allenfalls für diese Steuerperiode bereits bezahlten Steuern werden Ihnen zurückerstattet oder mit anderen offenen Steuerrechnungen in Regensdorf verrechnet.

Wegzug ins Ausland 
Bitte melden Sie sich für Ihren Wegzug mindestens einen Monat vor dem Abreisetermin beim Steueramt. Die nötigen Steuererklärungen (unterjährig) inkl. Unterlagen betr. einer allfälligen Auszahlung der Pensionskasse / 3. Säule a) sind vor dem Wegzug einzureichen, da die Steuerpflicht bis zum Wegzugsdatum besteht. Die Steuern werden sofort fällig.

Wir bitten Sie, folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Unterschriebene Vollmacht
  • Ev. Kontoauszug über Pensionskasse / 3. Säule a bei Auszahlung

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