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Grabarbeiten und Werkleitungsverlegungen

Sachverhalt
Wer Grabarbeiten und Werkleitungsverlegungen auf öffentlichem Grund im Gemeindegebiet Regensdorf vornehmen will, benötigt dafür eine Bewilligung.

Gesuchsfrist
Das entsprechende Gesuch ist mindestens 10 Arbeitstage vor Baubeginn einzureichen. Für verspätete Gesuche wird ein Expresszuschlag verrechnet.

Das Gesuchsformular ist vollständig ausgefüllt und unterzeichnet, unter Beilage eines Situationsplans mit Skizze einzureichen.

Hier zum Aufgrabungsgesuch (Grabarbeiten/Werkleitungsverlegungen)

Kosten
Die Bewilligung ist kostenfrei. Die Belagsergänzungs- und Instandstellungsarbeiten werden von der Gemeinde Regensdorf in Auftrag gegeben.  Die Verrechnung erfolgt zu den aktuellen Verrechnungsansätzen des Tiefbauamtes des Kantons Zürich durch die Gemeinde Regensdorf sowie nach dem Gebührenreglement der Gemeinde Regensdorf.

Für Aufbrüche in Kantonsstrassen ist die Bewilligung des Tiefbauamts des Kantons Zürich einzuholen. Tel. 043 257 91 60 / E-Mail: ub3.tba@bd.zh.ch.

Für Aufbrüche in Privatstrassen und auf privatem Eigentum ist die Bewilligung der jeweiligen Grundeigentümer einzuholen.

Benützung von öffentlichem Grund
Wer den öffentlichen Grund im Gemeindegebiet Regensdorf in Anspruch nehmen will (z.B. für Parkplätze, Muldenstellung, Installationsplatz, etc.), benötigt dafür eine Bewilligung. Die Bewilligung und Benützung sind kostenpflichtig.

Fragen:
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter folgender Telefonnummer 044 842 38 72 oder per E-Mail: tiefbau@regensdorf.ch gerne zur Verfügung.

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