Was Hundehalterinnen und Hundehalter alles zu beachten haben
Nicht nur die neue kantonale Hundegesetzgebung, sondern auch die Tierschutz- und Tierseuchengesetzgebung des Bundes enthält Vorgaben zur Hundehaltung. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, was im zeitlichen Ablauf alles zu bedenken ist. In der Broschüre für HundehalterInnen finden Sie alles Wissenswerte rund um die Hundehaltung. Zudem gibt es auf der Homepage des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) viele Informationen und Broschüren über das Halten von Hunden.
Bevor ein Hund angeschafft wird:
Wenn ein Hund übernommen worden ist:
Während der Hundehaltung - generell und jährlich wiederkehrend:
Wenn ein Hund abgegeben worden oder gestorben ist:
Weitere Angaben zu Hunden der Rassetypenliste II
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Haltung und Zucht von Hunden der Rassetypenliste II verboten. Nur Halter, die für ihren Hund eine Haltebewilligung erlangt haben, dürfen den Hund weiterhin im Kanton Zürich halten. Die vorübergehende Haltung von Hunden der Rassetypenliste II durch Drittpersonen ist bis zu max. 30 Tagen pro Kalenderjahr erlaubt. Halter mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zürich dürfen sich mit ihren Hunden der Rassetypenliste II im Kanton Zürich aufhalten, wobei für diese Hunde die Maulkorb- und Leinenpflicht im öffentlich zugänglichen Raum gilt.
Für Haltungen von Rassetypenliste ll Hunden mit befristeten Haltebewilligungen sind vor Ablauf der Gültigkeit das Gesuch für eine unbefristete Haltebewilligung (siehe Formulare & Merkblätter) vollständig ausgefüllt und mit den allfällig geforderten Unterlagen dem Veterinäramt einzureichen.
Für Haltebewilligungen mit Auflagen, wo eine Modifikation der Auflage erwogen werden soll, muss das Gesuch für Modifikation der Auflage der bestehenden Haltebewilligung (siehe Formulare & Merkblätter) vollständig ausgefüllt und mit den allfällig geforderten Unterlagen dem Veterinäramt eingereicht werden.
Quelle: Veterinäramt Kanton Zürich
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Einwohnerkontrolle / Meldeamt | 044 842 36 04 | meldeamt@regensdorf.ch |
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