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Wasser-, Abwasser- und Kehrichtgebühren

GEBÜHREN-RECHNUNG FÜR WASSER-, ABWASSER- UND KEHRICHT

Die Gemeinde erhebt zur Finanzierung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen und Abwasseranlagen, gestützt auf die Gesetzgebung von Bund und Kanton, Gebühren und Beiträge.

Die Wasserzählerablesung wird einmal im Jahr durch die Wasserversorgung Regensdorf vorgenommen. Sie organisieren die Zählerablesungen und melden die   Daten an die zuständige Stelle (Finanzen), wo diese als Grundlage für die Rechnungstellung dienen.

Zwei Mal im Jahr wird dem Liegenschafteneigentümer für Wasser-, Abwasser- und Kerichtgebühren eine Rechnung zugestellt und zwar wie folgt:

  • Akontorechnung (Mitte Jahr)
  • Jahresabrechnung (Ende Jahr)

Über die anfallenden Gebühren können Sie sich im Tarifverzeichnis Wasser/Abwasser/Kehrichtgebühren informieren. Hier zum Tarifverzeichnis.

Zwischenstandablesung

Zwischenstandablesung werden nur bei einem Eigentümerwechsel der Liegenschaft vorgenommen. Andere Zwischenstandablesungen, wie zum Beispiel bei Mieterwechsel, führt die Wasserversorgung nicht aus.

Benötigen Sie eine Zwischenstandablesung? Bitte füllen Sie das Online-Formular aus. Falls Sie zum Online-Formular Fragen haben, steht Ihnen die Abteilung Finanzen gerne zur Verfügung. Hier zum Online-Formular.

 

Fragen zur Gebühren-Rechnung
Telefon 044 842 36 02 / E-Mail: finanzen@regensdorf.ch

Fragen zur Wasserzähler- und Zwischenstandablesung?
Telefon 044 842 36 02 / E-Mail: finanzen@regensdorf.ch

Fragen zur Entsorgung & Recycling?
Telefon 044 842 38 88 / E-Mail: abfall@regensdorf.ch

Fragen zu Wasser und Abwasser?
Telefon 044 842 38 72 / tiefbau@regensdorf.ch

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