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Brandschutzvorschriften

Brandschutzvorschriften bezwecken den Schutz von Personen und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden. Brandschutz ist Polizeirecht (Schutz von Leib, Leben und Gesundheit) und ist kantonales Recht.

Bauentscheide bis und mit 31. Dezember 2014 basieren auf den „Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF“, Ausgabe 2003; Bauentscheide ab 1. Januar 2015 basieren auf den „Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF“, Ausgabe 2015. Massgebend ist das Datum des Bauentscheides.

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