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Steuertechnische Fragen bei Heirat / eingetragener Partnerschaft ab 1. Januar 2014

Bei Heirat während der Steuerperiode werden die Ehegatten rückwirkend per 1. Januar für die ganze Steuerperiode gemeinsam besteuert. Die Besteuerung von Einkommen und Vermögen der Ehegatten erfolgt im Normalfall am gemeinsamen steuerrechtlichen Wohnsitz am Ende der Steuerperiode.

Eine bereits verschickte provisorische Steuerrechnung der Ehefrau/Partnerin wird aufgehoben, allfällig bereits getätigte Zahlungen werden umgebucht und Sie erhalten für beide eine gemeinsame Rechnung mit dem Verheirateten-Tarif. Sofern diese mutmassliche provisorische Steuerrechnung nicht stimmen sollte, können Sie hier eine geänderte Rechnung verlangen.

Beispiel: Heirat am 5. Juni 2019: Ab 1. Januar 2019 als Ehepaar gemeinsam steuerpflichtig. Die Steuererklärung 2019 muss gemeinsam eingereicht werden. Diese Steuererklärung 2019 wird im Jahr 2020 ausgefüllt. Die Ehepartner erhalten eine gemeinsame Schlussrechnung 2019.

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