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Einbürgerung: Erleichtertes Verfahren

Voraussetzungen

Ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung kann der Ehemann bzw. die Ehefrau einer Schweizerin oder eines Schweizers stellen. Die gesuchstellende Person muss sich insgesamt fünf Jahre in der Schweiz aufgehalten haben, das letzte Jahr vor der Gesuchseinreichung in der Schweiz verbracht haben und seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit der Schweizerin oder dem Schweizer leben.

Überprüfen Sie unverbindlich mit dem Einbürgerungs-Checker des Kantons Zürich, ob Sie die Voraussetzungen für eine erleichterte Einbürgerung erfüllen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Migration (SEM). 

Gesuchsformular

Das Gesuchsformular kann am Schalter des Zivilstandsamtes bezogen werden. Gerne können wir Ihnen das Gesuchsformular auch per Post zustellen. Wenn Sie dies wünschen, melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail bei uns.

Sprachnachweis / Grundkenntnisse

Sie müssen sich im Alltag in Wort und Schrift in einer schweizerischen Landessprache verständigen können. Bei der Einreichung des Gesuches müssen Sie schriftliche Sprachkompetenzen mindestens auf dem Referenzniveau A2 und mündliche Sprachkompetenzen mindestens auf dem Referenzniveau B1 (in einer schweizerischen Landessprache) nachweisen können. Bitte beachten Sie, dass Sie den Sprachnachweis bereits mit den Gesuchsunterlagen einreichen müssen.

Sprachkenntnisse
Wenn Ihre Muttersprache keine schweizerische Landessprache ist, müssen Sie eines der folgenden Dokumente einreichen:

  • Bestätigung über den Besuch der obligatorischen Schule in einer schweizerischen Landessprache von mind. 5 Jahren.
  • Bestätigung über den Abschluss der Ausbildung auf Sekundarstufe ll oder Tertiärstufe in einer schweizerischen Landessprache.
  • Sprachzertifikat / Sprachenpass (mind. Niveau B1 mündlich und A2 schriftlich) gemäss Liste der anerkannten Sprachzertifikate unter fide-service.ch (Sprachnachweis -> anerkannte Sprachzertifikate

Grundkenntnisse
Die Grundkenntnisse über die Schweiz werden zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen eines persönlichen Gespräches geprüft. Sie können sich darauf bereits heute mit Hilfe folgender Websites vorbereiten:

Für die Gemeinde Regensdorf werden die Einbürgerungsprüfungen bei der Stiftung WBK in Dübendorf durchgeführt. Falls Sie noch kein Sprachzertifikat besitzen, können Sie sich gerne bei der Stiftung WBK über die Deutschprüfung anmelden. 

Zugehörige Objekte