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Adressauskunft

Gemäss dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und dem Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) gibt die Einwohnerkontrolle einer privaten Person oder Organisation im Einzelfall auf Gesuch hin folgende Daten bekannt:

Auskunft ohne Interessensnachweis (im Sinne von § 18 Abs. 1 MERG sowie § 16 lit. a IDG):
Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum
Gebühr: CHF 15.00

Auskunft mit Interessensnachweis (im Sinne von § 18 MERG sowie § 16 lit. a und 17 Abs. 1 IDG):
Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum, Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand, Heimatort
Gebühr: CHF 30.00

Auskünfte können Sie neu auch online anfragen. Sie erhalten diese automatisch nach einigen Tagen per Post zugeschickt. Achtung: Der Online-Dienst kann grundsätzlich nur mit elektronischen Zahlungsmitteln (Visa, Mastercard, Postcard) bezahlt werden.
Alternativ können Sie die Adressauskunft auch schriftlich anfragen oder direkt am Schalter der Einwohnerkontrolle Regensdorf beziehen. Telefonische Anfragen können aus den oben erwähnten Datenschutzgründen nicht beantwortet werden. Besten Dank für Ihr Verständnis.

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