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Plakataushang - Richtlinien

Das Anschlagen von Plakaten, Anzeigen und Inschriften auf öffentlichem Grund ist bewilligungspflichtig. Die Bewilligungen werden durch den Gemeinderat Regensdorf oder durch die Abteilung Bau und Werke erteilt.

Informationen

Datum
1. Januar 1996

Dokumente

Name
Plakataushang - Richtlinien (PDF, 28.58 kB) Download 0 Plakataushang - Richtlinien

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