Inhalt

Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz

Brandschutzvorschriften bezwecken den Schutz von Personen und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden. Brandschutz ist Polizeirecht (Schutz von Leib, Leben und Gesundheit) und ist kantonales Recht.

Hier finden Sie die gesetzlichen Grundlagen.

Informationen

Datum
20. Januar 2015

Zugehörige Objekte