Die Schneeräumung wird in drei Dringlichkeitstufen eingeteilt. Bei schwierigen Wetterverhältnisse, nicht vollzähliger Mannschaft oder Unvorhergesehenes, kann die Einhaltung dieser Wichtigkeitsstufen nicht immer in der korrekten Reihenfolge eingehalten werden.
Stufe 1: Hauptstrassen, Strassen mit steilen Abschnitten, Strassen, ÖV-Verkehrsmitteln(Bus), Strassen zu Bahnhöfen, Spitälern, Polizei, Feuerwehr, usw.
Stufe 2: Gemeinde- und Quartierstrassen, Gehwege (Trottoir), Fussgängerverbindungen, Treppen und wichtige öffentliche Parkplätze
Stufe 3: übrige öffentliche Strassen
Kantonsstrassen: ist das Tiefbauamt des Kantons Zürich zuständig, Telefon 044 743 47 11
Gehwege auf Kantonsstrassen: ist die Gemeinde Regensdorf zuständig
Privatstrasse und Privatplätze: sind die Eigentümer zuständig und verantwortlich
Auftausalz (Streusalz/Tausalz): die Gemeinde Regensdorf verwendet Auftausalz nur beschränkt und wenn unbedingt notwendig
Schwarzräumung: dieses Verfahren ist sehr zeit- und kostenintensiv und nur angestrebt wenn unbedingt Notwendig. Die Gemeinde Regensdorf gewährt keine Schwarzräumung
Für weitere Fragen oder Unklarheiten:
Telefon Werke: 044 842 38 72 / E-Mail: werke@regensdorf.ch
Ausserhalb der Öffnungszeiten: 044 840 20 81