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Wärmetechnische Anlagen

  • innen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen,
  • aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen, sofern sie ein Volumen von 2 m3 nicht überschreiten,
  • Erdwärmesonden-Wärmepumpen, wenn alle neu zu erstellenden Erdwärmesonden mindestens 2,5 m Grenzabstand aufweisen und nicht im Bereich von Bau- und Abstandslinien liegen (vorbehalten bleibt in jedem Fall die gewässerschutzrechtliche Bewilligung) und
  • Anschlüsse an ein Fernwärmenetz, wenn dieses die Voraussetzungen gemäss § 47 g der Besonderen Bauverordnung I erfüllt

werden im Meldeverfahren behandelt; es ist spätestens 30 Tage vor Baubeginn bei der örtlichen Baubehörde (inkl. Beilagen) einzureichen. Die Einreichung erfolgt direkt online über das Portal eBaugesucheZHExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Hingegen bewilligungspflichtig sind sämtliche aussen aufgestellten Luft/Wasser-Wärmepumpen in Kernzonen, im Geltungsbereich eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars oder im Geltungsbereich einer denkmalpflegerischen Schutzanordnung. In diesem Fall ist ein BaubewilligungsverfahrenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. durchzuführen.

Für die Erstellung, den Umbau und den Betrieb der übrigen wärmetechnischen Anlagen (WTA) wie Cheminée, Pelletheizung usw. ist eine Bewilligung der Gemeindefeuerpolizei und/oder des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) erforderlich.

HierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. finden Sie Informationen dazu, wie Sie Fördergelder sowie Beratung zu energetischen Massnahmen erhalten und von welchen weiteren finanziellen Einsparungen Sie profitieren können.

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