Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und die des Bundes unter www.admin.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Stimmberechtigte, welche die Wahl- und Abstimmungsunterlagen 3 Wochen vor der Wahl bzw. Abstimmung nicht erhalten haben, können diese bei der Stimmregisterführerin oder beim Stimmregisterführer beziehen. Der Stimmrechtsausweis wird entsprechend markiert.
Was ist zu beachten?