Gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 23. Juni 2020 und gestützt auf §42 Abs. 2 Gemeindegesetz legen die Mitglieder der vom Volk gewählten Behörden ihre Interessenbindungen offen. Sie geben Auskunft über:
Die entsprechenden Angaben können den nachfolgenden Zusammenstellungen entnommen werden.
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Gemeinderat. Interessenbindungen. (PDF, 100 kB) | Download | 0 | Gemeinderat. Interessenbindungen. |
| Primarschulpflege. Interessenbindungen. (PDF, 81 kB) | Download | 1 | Primarschulpflege. Interessenbindungen. |
| Sozialbehörde. Interessenbindungen. (PDF, 85 kB) | Download | 2 | Sozialbehörde. Interessenbindungen. |
| Rechnungsprüfungskommission. Interessenbindungen. (PDF, 83 kB) | Download | 3 | Rechnungsprüfungskommission. Interessenbindungen. |