Gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 23. Juni 2020 und gestützt auf §42 Abs. 2 Gemeindegesetz legen die Mitglieder der vom Volk gewählten Behörden ihre Interessenbindungen offen. Sie geben Auskunft über:
Die entsprechenden Angaben können den nachfolgenden Zusammenstellungen entnommen werden.
Name | |||
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Gemeinderat.pdf | Download | 0 | Gemeinderat.pdf |
Primarschulpflege.pdf | Download | 1 | Primarschulpflege.pdf |
Rechnungsprüfungskommission.pdf | Download | 2 | Rechnungsprüfungskommission.pdf |
Sozialbehörde.pdf | Download | 3 | Sozialbehörde.pdf |