Inhalt

Interessenbindungen

Gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 23. Juni 2020 und gestützt auf §42 Abs. 2 Gemeindegesetz legen die Mitglieder der vom Volk gewählten Behörden ihre Interessenbindungen offen. Sie geben Auskunft über:

  • ihre beruflichen Tätigkeiten,
  • ihre Mitgliedschaften in Organen und Behörden der Gemeinden, des Kantons und des Bundes,
  • ihre Organstellungen in und wesentliche Beteiligungen an Organisationen des privaten Rechts.

Die entsprechenden Angaben können den nachfolgenden Zusammenstellungen entnommen werden.

 

 

Dokumente

Name Download
Gemeinderat. Interessenbindungen. (PDF, 100 kB) Download 0 Gemeinderat. Interessenbindungen.
Primarschulpflege. Interessenbindungen. (PDF, 81 kB) Download 1 Primarschulpflege. Interessenbindungen.
Sozialbehörde. Interessenbindungen. (PDF, 85 kB) Download 2 Sozialbehörde. Interessenbindungen.
Rechnungsprüfungskommission. Interessenbindungen. (PDF, 83 kB) Download 3 Rechnungsprüfungskommission. Interessenbindungen.