Inhalt

Interessenbindungen

Gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 23. Juni 2020 und gestützt auf §42 Abs. 2 Gemeindegesetz legen die Mitglieder der vom Volk gewählten Behörden ihre Interessenbindungen offen. Sie geben Auskunft über:

  • ihre beruflichen Tätigkeiten,
  • ihre Mitgliedschaften in Organen und Behörden der Gemeinden, des Kantons und des Bundes,
  • ihre Organstellungen in und wesentliche Beteiligungen an Organisationen des privaten Rechts.

Die entsprechenden Angaben können den nachfolgenden Zusammenstellungen entnommen werden.

 

 

Dokumente

Name
Gemeinderat.pdf Download 0 Gemeinderat.pdf
Primarschulpflege.pdf Download 1 Primarschulpflege.pdf
Rechnungsprüfungskommission.pdf Download 2 Rechnungsprüfungskommission.pdf
Sozialbehörde.pdf Download 3 Sozialbehörde.pdf