Freiwillige Trennung
Eine freiwillige Trennung bzw. ein allfälliger Umzug/Wegzug ist den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen zu melden. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass eine Trennung keine Änderung des Zivilstandes zur Folge hat. Der amtliche Zivilstand lautet nach einer Trennung weiterhin „verheiratet“.
Gerichtliche Trennung / Scheidungen
Für gerichtliche Trennungen und Ehescheidungen ist das Bezirksgericht DielsdorfExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (044 854 88 11) zuständig. Bitte erkundigen Sie sich dort über das genaue Vorgehen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass eine gerichtliche Trennung keine Änderung des Zivilstandes zur Folge hat. Der amtliche Zivilstand lautet nach einer Trennung weiterhin „verheiratet“.
Steuerrechtliches
Information zu Ihrer steuerrechtlichen Situation bei Trennungen und Scheidungen finden sie hier.