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Pilzkontrolle

Kontroll-Lokal
Gemeinschaftszentrum Roos (Werkatelier),
Roosstrasse 40, 8105 Regensdorf

Öffnungszeiten
24. August bis 30. Oktober 2022; jeweils am Mittwoch und Sonntag von 17.30 bis 18.30 Uhr. Die Kontrollen werden von Frau Piffaretti oder von Herrn Preuss durchgeführt.

Schontage: Vom 1. - 10. jeden Monats ist totales Pflückverbot im Kanton Zürich. In dieser Zeit findet keine Pilzkontrolle statt.

Die Pilzkontrolle ist für die Einwohner/innen der angeschlossenen Gemeinden (Boppelsen, Buchs, Dällikon, Dänikon, Dielsdorf, Hüttikon, Niederhasli, Otelfingen, Regensdorf und Rümlang) gebührenfrei.

Bitte beachten Sie die Empfehlungen für das Pilzsammeln der schweizerischen Vereinigung amtlicher Pilzkontrolleure unter www.vapko.ch (Rubrik Pilze A-Z) sowie die kant. Pilzschutzverordnung.

Wichtige Infos für Pilzsammler:
Beachten Sie die kantonale Pilzschutzverordnung des Kantons Zürich vom 23. März 1983:

§2
Es dürfen nur dem Sammler bekannte Pilze gesammelt werden. Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist verboten.

§5
Eine Person darf im Tag nicht mehr als ein Kilo Pilze sammeln. In der Zeit vom 1. bis 10. Tag jedes Monats dürfen keine Pilze gesammelt werden.

Wichtige Regeln, die beim Pilzsammeln eingehalten werden sollten:

  • Verwenden sie zum Pilzsammeln keine Plastiksäcke, sondern Körbe 
  • Bringen sie das gesamte Sammelgut zur Kontrolle 
  • Pflücken Sie keine Bruchstücke, sondern nur ganze Pilze mit den typischen Merkmalen 
  • Ganz junge oder alte Pilze sowie madige oder von Ungeziefer angefressene Exemplare sind als Speisepilze wertlos, also stehen lassen 
  • Die Pilzschutzverordnung vebietet das wahllose Einsammeln von Pilzen. Bei grober Verletzung der Bestimmungen sind die Kontrolleure berechtigt, das ganze Sammelgut zu vernichten.

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