Inhalt

Baubewilligung im ordentlichen Verfahren (OV)

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahrens ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen. Die Baueingabe kann direkt online über das Portal eBaugesucheZH ausgefüllt und hochgeladen werden.

Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.

Bauvorhaben, die im ordentlichen Verfahren zu bewilligen sind, müssen publiziert und ausgesteckt werden.

Vorprüfungsfrist: 3 Wochen
Behandlungsfrist: 2 - 4 Monate

Links zu Rechtserlassen im Bauwesen:

Zugehörige Objekte