Inhalt

Wasseranschluss an das öffentliche Leitungsnetz

Für die Erstellung eines neuen Wasseranschlusses an das öffentliche Leitungsnetz sowie für Änderungen an bestehenden Wasseranschlüssen ist eine kommunale Bewilligung erforderlich. Die Bewilligungspflicht richtet sich nach der Verordnung über die Wasserversorgungsanlagen (WVVO).

Erforderliche Unterlagen (digital):

Das Gesuch ist zusammen mit dem Baugesuch bei der Gemeinde Regensdorf, Bereich Baurecht, digital über das Portal eBaugesucheZHExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. einzureichen. Dem Gesuch ist ein Katasterplan beizulegen, in dem Leitungsführung sowie das Material und Durchmesser bis zur Verteilbatterie eindeutig eingezeichnet sind.

Die Wasserversorgung Regensdorf führt die Rohrinstallationen gemäss Merkblatt 3 der Technischen Richtlinien ab der Versorgungsleitung bis und mit Hausanschlussstück aus. Die Rohrinstallationen der internen Hausanschlussleitung ab dieser Übergabestelle bis zum Wasserzähler erfolgen durch ein vom Bauherrn beauftragtes Sanitärunternehmen unter der Aufsicht der Wasserversorgung.

Für Auskünfte darüber, ob und in welcher Form ein Baugesuch einzureichen ist, wenden Sie sich bitte an das Baurecht der Gemeinde Regensdorf.

Telefon: 044 842 36 01 / E-Mail: bau@regensdorf.ch

Zugehörige Objekte