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Wasserbezug ab Hydrant

Wer benötigt eine Bewilligung?
Der Bezug von Wasser ab Hydrant ist bewilligungspflichtig, unabhängig vom Verwendungszweck, sei es für: Baustellen oder gewerbliche Einsätze, gemeinnützige oder politische Anlässe oder private Vorhaben (z. B. Befüllung von Pools, Reinigungsarbeiten)

Wasserbezug ab Hydrant - So funktioniert’s

1. Formular ausfüllen
Laden Sie das Antragsformular herunter, füllen Sie es vollständig aus und senden Sie es per

E-Mail oder über den im Formular integrierten Senden-Button an die Wasserversorgung.

2. Terminvereinbarung
Melden Sie sich telefonisch bei der Wasserversorgung (044 840 21 93), um einen Termin für die Übergabe des mobilen Wasserzählers zu vereinbaren.

3. Zählerübergabe
Die Übergabe des Wasserzählers erfolgt zum vereinbarten Termin vor Ort, an der Allmendstrasse 12, Regensdorf.

Hier finden Sie folgende Dokumente:

Kosten
Die Verrechnung des Wasserbezugs sowie allfälliger Zusatzleistungen richtet sich nach dem gültigen Gebührenreglement der Gemeinde Regensdorf.

Gesetzliche Grundlage und Verbot
Hydranten dienen primär der Löschwasserversorgung. Gemäss Verordnung über die Wasserversorgungsanlagen (WVVO) gilt:

  • Nur die Wasserversorgung Regensdorf oder die Feuerwehr dürfen Hydranten bedienen.
  • Öffnen, Entlüften, Entleeren oder Umstellen durch Unbefugte ist verboten.
  • Wasserbezug ohne Bewilligung ist strafbar, wird angezeigt und mit einer Gebühr belegt.

Kontakt
Wasserversorgung
Allmendstrasse 12
8105 Regensdorf
Tel. 044 840 21 93
wasserversorgung@regensdorf.ch

Zugehörige Objekte

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Wasserbezug ab Hydrant. Antragsformular. (PDF, 96 kB) Download 0 Wasserbezug ab Hydrant. Antragsformular.
Wasserbezug ab Hydrant. Allgemeine Bedingungen. (PDF, 51 kB) Download 1 Wasserbezug ab Hydrant. Allgemeine Bedingungen.
Wasserbezug ab Hydrant. Merkblatt. (PDF, 126 kB) Download 2 Wasserbezug ab Hydrant. Merkblatt.