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Giftschein

Seit 1. August 2005 stellen die Gemeinden keine Giftscheine mehr aus.

Der Bundesrat hat das neue Chemikaliengesetz auf den 1. August 2005 in Kraft gesetzt und auf den gleichen Zeitpunkt eine neue Pflanzenschutzmittel-Verordnung erlassen. Mit den neuen Gesetzgebungen entfallen die Bewilligungen, welche bisher zum Verkehr mit Giften notwendig waren. Es werden keine Bezugsbewilligungen (Giftbücher, Giftscheine) mehr benötigt. Von Privatpersonen muss an der Verkaufsstelle jedoch ein Ausweis vorgelegt und eine Unterschrift zur Bestätigung der sachgerechten Verwendung geleistet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.cheminfo.ch