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Todesfall und Bestattungen

Zum Verlust Ihres lieben Angehörigen sprechen wir Ihnen unsere herzliche Anteilnahme aus. 

Todesfälle - was tun?
Das Bestattungsamt unterstützt die Hinterbliebenen bei Todesfällen bei der Koordination mit den Amtsstellen und Kirchenbehörden. Wir treffen die nötigen Vorbereitungen für die Erdbestattungen oder die Kremation. Selbstverständlich bieten wir den Angehörigen für die Bewältigung der Formalitäten eine helfende Hand. 

Wir nehmen uns gerne Zeit für das Bestattungsgespräch. Vereinbaren Sie deshalb mit uns einen Termin (044 842 37 08). Eine direkte Vorsprache am Schalter kann zu Wartezeiten führen. Ausserhalb der Öffnungszeiten melden Sie sich bitte beim Bestattungsdienst der Hans Gerber AG in Lindau unter 052 355 00 11.

Bei Todesfällen, welche sich in Boppelsen, Buchs ZH, Dällikon, Dänikon, Hüttikon, Otelfingen oder Regensdorf ereignet haben, bitten wir Sie zudem, den Todesfall dem Zivilstandsamt Furttal innert zwei Tagen zu melden.

Grabarten
Der Friedhof Dörndler in Regensdorf bietet eine Vielfalt von Grabarten. Neben den üblichen Erd- und Urnengräber, besteht die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung in einer Urnennische oder dem Gemeinschaftsgrab, einer Aschenbeisetzung in den Baumgräbern oder einer Erd- bzw. Urnenbestattung im Familiengrab. Das Formular "Bestattungswunsch" finden Sie hier.

Unterhalt der Gräber
Auf Wunsch der Angehörigen übernimmt der Friedhofsgärtner die Anpflanzung und Pflege des Grabes. Unterhaltsverträge können direkt  bei der Gartenbau Genossenschaft Zürich GGZ (044 377 85 85) in Auftrag gegeben werden.

Inventarisation
Ein Todesfall ist leider immer mit einigen administrativen Aufgaben verbunden. Unter anderem muss ein Steuerinventar per Todestag ausgefüllt werden. Informationen zum Steuerinventar finden Sie hier.

Todesschein
Dieses Dokument muss beim Zivilstandsamt des Todesortes bestellt werden. Todesscheine für Personen, die in Boppelsen, Buchs ZH, Dällikon, Dänikon, Hüttikon, Otelfingen oder Regensdorf gestorben sind, können hier bestellt werden. 

Hinterlassenenrente
Falls Ihr Ehegatte verstorben ist, haben Sie evtl. Anspruch auf eine Hinterlassenenrente. Bitte wenden Sie sich an die AHV-Zweigstelle.

Kontakt

Bestattungsamt
Watterstrasse 116
8105 Regensdorf
Tel. 044 842 37 08
Fax 044 842 39 45
zivilstandsamt@regensdorf.ch

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