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Wahlanordnung für die Erneuerungswahl der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 - 2030

3. Oktober 2025

Als wahlleitende Behörde hat der Gemeinderat den erstenWahlgang für die Erneuerungswahlen 2026 – 2030 auf den Sonntag, 8. März 2026 festgesetzt.

Gemäss Art.  5 der Gemeindeordnung Regensdorf (GO) sowie den Gemeindeordnungen der Sekundarschule Regensdorf / Buchs / Dällikon und der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Furttal sind folgende Behörden auf die gesetzliche Amtsdauer von vier Jahren zu wählen:

  • 6 Mitglieder des Gemeinderates und dessen Präsidentin / Präsident (das 7. Mitglied ist von Amtes wegen der Präsident oder die Präsidentin der Primarschulpflege)
  • 5 Mitglieder der Primarschulpflege und deren Präsidentin / Präsident
  • 4 Mitglieder der Sozialbehörde (ausgenommen die / der vom Gemeinderat aus seiner Mitte abgeordnete Präsidentin / Präsident)
  • 5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission und deren Präsidentin / Präsident
  • 5 Mitglieder der Sekundarschulpflege Regensdorf /Buchs / Dällikon (Kreiswahl) und deren Präsidentin / Präsident
  • 5 Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Furttal (Kreiswahl Buchs, Dällikon, Dänikon und Regensdorf) und deren Präsidentin/Präsident

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 14. Juni 2026 statt.

Die Wahl des Gemeinderates, der Primarschulpflege, der Sozialbehörde und der Rechnungsprüfungskommission wird gemäss Art. 6 der Gemeindeordnung Regensdorf sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) mit leerem Wahlzettel und Beiblatt an der Urne durchgeführt.

Die Wahl der Sekundarschulpflege Regensdorf / Buchs / Dällikon wird gemäss Art. 9 der Gemeindeordnung der Sekundarschule Regensdorf / Buchs / Dällikon sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte mit leerem Wahlzettel und Beiblatt an der Urne durchgeführt.

Die Wahl der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Furttal wird gemäss Art. 7 der Kirchgemeindeordnung der evang.-ref. Kirchgemeinde Furttal sowie nach §§ 48 ff. GPR mit gedruckten Wahlvorschlägen durchgeführt. Sofern jedoch mehr Kandidierende vorgeschlagen werden als Sitze zu vergeben sind, findet der Wahlgang mit leerem Wahlzettel und Beiblatt statt (§ 55 a. Abs. 2 GPR).

Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt (§§ 48 ff. GPR). Wahlvorschläge müssen bis spätestens Mittwoch, 12. November 2025, 16.00 Uhr beim Gemeinderat Regensdorf (wahlleitende Behörde), Watterstrasse 114/116, 8105 Regensdorf, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR).

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis zum Mittwoch, 18. März 2026, 16.00 Uhr, können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden. Das Wahlergebnis des ersten Wahlgangs wird am Freitag, 13. März 2026 amtlich publiziert.

Wählbar in

  • den Gemeinderat ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Regensdorf hat (§ 23 GPR und Art. 3, Abs. 2 der GO)
  • die Primarschulpflege ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Regensdorf hat (§ 23 GPR und Art. 3, Abs. 2 der GO)
  • die Sozialbehörde ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Regensdorf hat (§ 23 GPR und Art. 3, Abs. 2 der GO)
  • die Rechnungsprüfungskommission ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Regensdorf hat (§ 23 GPR und Art. 3, Abs. 2 der GO)
  • die Sekundarschulpflege Regensdorf / Buchs / Dällikon ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in den Gemeinden Regensdorf, Buchs oder Dällikon hat (§ 23 GPR und Art. 6, Abs. 2 der Gemeindeordnung der Sekundarschule Regensdorf / Buchs / Dällikon
  • die evangelisch-reformierte Kirchenpflege Furttal ist jede volljährige Person, die Mitglied der Landeskirche ist und über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügt (Art. 20, Abs. 2 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich). In die Kirchenpflege wählbar sind auch Mitglieder der Landeskirche, die in der Kirchgemeinde über keinen politischen Wohnsitz verfügen (Art. 6 der Kirchgemeindeordnung der evang.-ref. Kirchgemeinde Furttal).

Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, vom Freitag, 28. November 2025 bis Freitag, 5. Dezember 2025, 15.00 Uhr, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Zugehörige Objekte

Name
Formular Wahlvorschlag evang.-ref. Kirchenpflege (PDF, 114.84 kB) Download 0 Formular Wahlvorschlag evang.-ref. Kirchenpflege
Formular Wahlvorschlag Gemeinderat (PDF, 115.43 kB) Download 1 Formular Wahlvorschlag Gemeinderat
Formular Wahlvorschlag Primarschulpflege (PDF, 112.27 kB) Download 2 Formular Wahlvorschlag Primarschulpflege
Formular Wahlvorschlag Rechnungsprüfungskommission (PDF, 114.45 kB) Download 3 Formular Wahlvorschlag Rechnungsprüfungskommission
Formular Wahlvorschlag Sekundarschulpflege (PDF, 114.79 kB) Download 4 Formular Wahlvorschlag Sekundarschulpflege
Formular Wahlvorschlag Sozialbehörde (PDF, 109.7 kB) Download 5 Formular Wahlvorschlag Sozialbehörde
Wahlanordnung Gemeindebehörden. Inserat Furttaler 03.10.2025. (PDF, 3.99 MB) Download 6 Wahlanordnung Gemeindebehörden. Inserat Furttaler 03.10.2025.