Das Reglement der schulergänzenden Betreuung (SeB) wurde punktuell überarbeitet. Neu sind insbesondere vereinheitlichte Fristen für An- und Abmeldungen sowie Ergänzungen zu Ferienbetreuung, Schulweg, Kommunikation und digitalen Prozessen festgehalten. Zudem wurden einzelne Begriffe aktualisiert und organisatorische Bestimmungen präzisiert.
Gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 121 vom 5. Mai 2026 gilt ab 1. August 2026 ein revidiertes Reglement für die schulergänzende Betreuung.
Die vollständigen Unterlagen liegen ab Publikationsdatum in der Gemeindeverwaltung Regensdorf, Watterstrasse 116, 8105 Regensdorf, während der ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Eine Anmeldung am Hauptschalter über das Ticketsystem («Allgemeine Anfrage» / «Gesundheit & Gesellschaft Allgemeine Anfragen») ist erforderlich. Während derselben Frist kann das Reglement auch hier auf unserer Website eingesehen werden.
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Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, vom Tag der Veröffentlichung gerechnet, schriftlich und begründet beim Bezirksrat, 8157 Dielsdorf, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, so weit als möglich, beizulegen.
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| Gemeinderatsbeschluss vom 5. Mai 2026 (PDF, 108 kB) | Download | 0 | Gemeinderatsbeschluss vom 5. Mai 2026 |
| Reglement schulergänzende Betreuung ALT (PDF, 160 kB) | Download | 1 | Reglement schulergänzende Betreuung ALT |
| Reglement schulergänzende Betreuung NEU (PDF, 167 kB) | Download | 2 | Reglement schulergänzende Betreuung NEU |