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Wärmetechnische Anlagen

Für die Erstellung, den Umbau und den Betrieb von wärmetechnischen Anlagen (WTA) wie Cheminée, Wärmepumpen, Öl- und Erdgasheizungen ist eine Bewilligung der Gemeindefeuerpolizei oder des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) erforderlich.

Hier finden Sie Informationen dazu, wie Sie Fördergelder sowie Beratung zu energetischen Massnahmen erhalten und von welchen weiteren finanziellen Einsparungen Sie profitieren können.

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