Inhalt

Reklamenbewilligung

Dauerhafte Reklamebewilligung
Für sämtliche dauefhaften Reklameanlagen ist eine baurechtliche und strassenpolizeiliche Bewilligung notwendig. Die Federführung liegt bei der Abteilung Bau und Werke.

Temporäre Strassenreklamen
Die Abteilung Sicherheit ist zuständig für temporäre Strassenreklamen, welche während insgesamt höchstens 3 Monaten im Jahr, an allen oder einzelnen Wochentagen bzw. -halbtagen davon, aufgestellt werden.

Plakataushang öffentlicher Grund (Kultur-Plakatständer)
Die von der APG zur Disposition gestellten fest installierten Plakatanschlagstellen stehen der politischen Gemeinde, den Schul-, Kirch- und beiden Zivilgemeinden, den ortsansässigen Vereinen, den politischen Orts-Parteien und den kulturellen Institutionen für kulturelle Veranstaltungen, öffentliche Vereins- und Informationsanlässe - nicht aber für politische Wahl- und Abstimmungspropaganda - zur Verfügung. Mehr Informationen finden Sie hier.

Kontakt

Baurecht
Watterstrasse 114
8105 Regensdorf
Tel. 044 842 36 01
Fax 044 842 39 40
bau@regensdorf.ch
Sicherheit
Watterstrasse 116
8105 Regensdorf
Tel. 044 842 37 54
sicherheit@regensdorf.ch

Zugehörige Objekte