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Audienzrichterliche Verbote

Falls ein Fahrzeug unberechtigt auf einem privaten Parkplatz (mit verfügtem richterlichem Verbot) parkiert ist, können Sie eine Anzeige einreichen. Füllen Sie dazu das Anzeigeformular aus. Dieses können Sie anschliessend mit den erforderlichen Unterlagen an die Gemeindepolizei schicken. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Informationsblatt für Anzeigeerstattende.

Das Anzeigedoppel kann zur Erfassung der Fehlbaren vor Ort verwendet werden. Ein Exemplar ist für Ihre Akten. Das Doppel können Sie unter dem Scheibenwischer des widerrechtlich parkierten Fahrzeuges deponieren.

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