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Lärmige Nacht- und Sonntagsarbeiten, Arbeiten über Mittagszeit

Lärmige Arbeiten (inkl. Industrie-, Gewerbe-, Baustellen-, Haus- und Gartenarbeiten) sind von Montag bis Samstag von 12.00 - 13.00 Uhr und von 19.00 - 07.00 Uhr sowie an Sonn- und allgemeinen Feiertagen generell verboten (Polizeiverordnung der Gemeinde Regensdorf)

Für Arbeiten, die aus technischen Gründen nicht unterbrochen, nicht ausserhalb der Ruhezeiten oder aus betrieblichen Gründen nicht tagsüber ausgeführt werden können, kann der Sicherheitsvorstand Ausnahmen bewilligen. Nutzen Sie dafür bitte folgendes Formular.

Gebühren:

bis 3 Nächte / pro Nacht oder pro Sonntag Fr. 100.00
ab 4. Nacht / jede weitere Nacht Fr.   50.00
Arbeiten über Mittagszeit (12.00 - 13.00) Fr.   50.00

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