Bei Aussenlandungen handelt es sich um Abflüge und Landungen ausserhalb von Flugplätzen. Seit dem 1. September 2014 ist eine neue Bundesverordnung für AussenlandungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. in Kraft. Diese regelt, unter welchen Voraussetzungen Aussenlandungen und diesen dienenden Bauten und Anlagen zulässig sind. Als Aussenlandung gilt neben dem Abfliegen oder Landen ausserhalb von Flugplätzen auch das Aufnehmen oder Absetzen von Personen oder Sachen ausserhalb von Flugplätzen, selbst wenn das Luftfahrzeug keinen Bodenkontakt hat.
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