Hier finden Sie das Formular "Anzeigedoppel" für die Anzeige wegen Missachtung eines gerichtlichen Verbots gemäss Art. 258 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).
Zur Erfassung der Fehlbaren vor Ort, können Sie das Formular "Anzeigedoppel wegen Missachten eines gerichtlichen Verbots" verwenden. Das Original können Sie für sich behalten. Das Doppel können Sie unter dem Scheibenwischer des fraglichen Fahrzeuges deponieren.