Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Bitte melden Sie sich innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen ab.
Wegzug innerhalb der Schweiz: Bitte füllen Sie das entsprechende Formular in unserem Online-Schalter aus oder erscheinen Sie persönlich am Schalter Meldeamt mit folgenden Unterlagen:
Pass oder Identitätskarte zur Identifikation
Meldebestätigung / Ausländerausweis
Wegzug ins Ausland: Persönliches Erscheinen am Schalter Meldeamt ist erforderlich. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Pass oder Identitätskarte zur Identifikation
Meldebestätigung / Ausländerausweis
Für Eigenheimbesitzer/Innen: Bitte vereinbaren Sie mit der Finanzabteilung einen Termin für die Zählerstandablesung (Wasser).
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