Ab 2. November 2026 wird die neue biometrische Identitätskarte mit Chip eingeführt. Gleichzeitig bleibt die bisherige Identitätskarte ohne Chip weiterhin erhältlich.
Bis zum 1. November 2026 gelten die bisherigen Bestimmungen. Die bisherige Identitätskarte ohne Chip kann weiterhin bei den Einwohnerdiensten beantragt werden.
Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger zwischen der bisherigen Identitätskarte ohne Chip und der neuen biometrischen Identitätskarte mit Chip wählen. Der Bezug der biometrischen Identitätskarte ist freiwillig. Wenn Sie häufig mit der Identitätskarte in die EU reisen, empfiehlt der Bund die biometrische Variante. Eine Pflicht dazu besteht ab dem 2. November 2026 jedoch noch nicht.
Identitätskarte ohne Chip
Unter folgendem Link können Sie einen Termin für die Beantragung einer Identitätskarte ohne Chip am Schalter vereinbaren:
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Minderjährige müssen in Begleitung eines erziehungsberechtigten Elterneins erscheinen.
*Das Passfoto darf uns gerne im Voraus in elektronischer Form (JPG-Datei) per E-Mail zugestellt werden. Bitte beachten Sie das untenstehende PDF-File "Kriterien für die Annahme von Fotos für Pässe und Identitätskarten".
Wir weisen Sie darauf hin, dass der gebuchte Termin abgebrochen werden muss, falls die erforderlichen Unterlagen nicht vollständig sind
Sie können für die Beantragung einer neuen Identitätskarte auch ohne Terminvereinbarung mit den erwähnten Unterlagen während den Öffnungszeiten bei uns am Schalter vorbeikommen.
| Gebührenansätze und Gültigkeitsdauer | ||
| Preis | Gültigkeit | |
| Identitätskarte Erwachsene | CHF 70.00 | 10 Jahre |
| Identitätskarte Kinder (0 – 18 Jahre) | CHF 35.00 | 5 Jahre |
Biometrische Identitätskarte mit Chip
Ab dem 2. November 2026 kann zusätzlich die neue biometrische Identitätskarte beantragt werden.
Die biometrische Identitätskarte enthält einen Chip. Auf diesem werden unter anderem das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Die Erfassung der biometrischen Daten erfolgt beim kantonalen Passbüro.
Die biometrische Identitätskarte kann deshalb nicht bei den Einwohnerdiensten, sondern beim kantonalen Passbüro beantragt werden.
Kombiangebot Pass und Identitätskarte (mit oder ohne Chip)
Auch das Kombiangebot aus Pass und Identitätskarte ist beim kantonalen Passbüro zu beantragen. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Identitätskarte mit oder ohne Chip gewünscht wird. Falls Sie zusammen mit der ID auch gleich einen Pass beantragen möchten (Kombi), bitten wir Sie die Bestimmungen in der Dienstleistung Pass nachzulesen.
Für weitere Auskünfte beachten Sie bitte die Informationen auf der Homepage vom Passbüro ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder das Merkblatt.
| Name | Download | ||
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| Kriterien für die Annahme von Fotos für Pässe und Identitätskarten (PDF, 1.46 MB) | Download | 0 | Kriterien für die Annahme von Fotos für Pässe und Identitätskarten |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerdienste | 044 842 36 04 | einwohnerdienste@regensdorf.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Sicherheit | 044 842 38 86 | sicherheit@regensdorf.ch |
| Name | Download |
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