Ist es Ihnen nicht möglich, die Steuererklärung bis Ende März des aktuellen Steuerjahres auszufüllen? Dann beantragen Sie hier eine Fristverlängerung.
Gesuche um Aufschub zur Einreichung der Steuererklärung (bis längstens November des aktuellen Steuerjahres), müssen vor Ablauf der ordentlichen Einreichungsfrist gestellt werden.
Ohne unseren Gegenbericht gilt Ihr Gesuch um Fristerstreckung als bewilligt.
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