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Auslandaufenthalt: Wie muss ich vorgehen?

Abmeldung bei den Einwohnerdiensten

Bei einem Auslandaufenthalt von mehr als sechs Monaten ist in der Regel eine Abmeldung notwendig. Der geplante Auslandaufenthalt bedingt unter Umständen weitere Massnahmen (AHV etc.). Zusätzliche Informationen erhalten Sie von unseren Mitarbeiterinnen der Einwohnerdienste.

Militärdienstpflichtige

Bitte informieren Sie sich beim Amt für Militär und Zivilschutz:
Tel. 043 259 71 00 oder unter www.amz.zh.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

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