Möchten Sie die Auto- oder die Motorradprüfung ablegen? Der Gesuchsteller muss bei erstmaliger Einreichung des Gesuches um Erteilung eines Lernfahr- oder Führerausweises bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Gesuch persönlich vorsprechen. Bitte bringen Sie bei der persönlichen Vorsprache einen gültigen Identitätsnachweis mit Foto (ID oder Pass) und die Bestätigung über den besuchten Nothelferkurs mit. Die Einwohnerkontrolle prüft die entsprechenden Unterlagen des Gesuchstellers und leitet das Formular direkt an das Strassenverkehrsamt weiter.
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