Das Aufbrechen und Wiedereinfüllen von Werkleitungsgräben in Gemeindestrassen, Geh- und/oder Fahrradweg, Plätze, Wiesen ist bewilligungspflichtig.
Gesuchsformular für: Aufgrabungen/Grabarbeiten
Kosten
Die Verrechnung richtet sich nach dem Gebührenreglement der Gemeinde Regensdorf.
Privatstrassen
Für Aufbrüche in Privatstrassen und auf privatem Eigentum ist die Bewilligung der jeweiligen Grundeigentümer einzuholen.
Kantonsstrassen
Für Aufbrüche in Kantonsstrassen ist die Bewilligung des Tiefbauamts des Kantons Zürich einzuholen (Tel. 043 257 91 60 / E-Mail: ub3.tba@bd.zh.ch).
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter folgender Telefonnummer 044 842 38 72 oder per E-Mail: werke@regensdorf.ch gerne zur Verfügung.
Benützung öffentlicher Grund
Das Absperren von Parkplätzen, Strassen, Geh-/Fahrradwege oder öffentliche Plätze ist Bewilligungspflichtig. Hier zu den Formularen "Gesuch um Benützung von öffentlichem Grund"
Name | Telefon | Kontakt |
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Bau & Werke | 044 842 36 01 | bau@regensdorf.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Werke | 044 842 38 72 | werke@regensdorf.ch |
Name |
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