Beglaubigungen werden durch den Gemeindeammann/Stadtammann vorgenommen und sind eine amtliche Bestätigung der Echtheit von:
Unterschriften/Handzeichen Pass, Identitätskarte, Niederlassungs-/ Aufenthaltsbewilligung sowie das zu unterzeichnende Schriftstück sind mitzubringen
Kopien Originale sind vorzulegen
Protokollauszügen Originale sind vorzulegen
Sicherung eines Datums Eine Beglaubigung kann in der ganzen Schweiz von den dazu (gemäss kantonalrechtlichen Vorschriften) ermächtigten Personen vorgenommen werden. Es bestehen grundsätzlich keine örtlichen Zuständigkeitsvorschriften. Im Kanton Zürich kann eine Beglaubigung bei jedem
Gemeinde-/ Stadtammannamt oder
Notariat eingeholt werden.
Die gesetzliche Grundlage finden Sie
hier.