Die Nutzungsplanung regelt auf Stufe Gemeinde die zulässige Bodennutzung bezüglich Zweck, Ort und Mass parzellenscharf und grundeigentümerverbindlich. Sie umfasst einen Zonenplan und eine Bau- und Zonenordnung, welche Zweck und Mass der Nutzung in den einzelnen Zonen umschreibt. Für besondere Bauvorhaben können im Rahmen eines Gestaltungsplanes in Abweichung zur Bau- und Zonenordnung Sondernutzungen bewilligt werden.Die verbindliche Grundlage für die Nutzungsplanung stellt die Richtplanung dar.
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