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Steuertechnische Fragen im Todesfall

Der Tod eines Ehegatten gilt als Beendigung der gemeinsamen Steuerpflicht und als Beginn der Steuerpflicht für den/die überlebende/n Ehepartner bzw. -partnerin. Im Kalenderjahr ist daher für den Zeitraum 1. Januar bis zum Todestag eine gemeinsame Steuererklärung einzureichen. Für die Periode ab Todestag bis Ende Jahr ist im Folgejahr eine Steuererklärung einzureichen.

Sie werden von uns automatisch die unterjährige Formulare erhalten.

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