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Steuertechnische Fragen beim Zuzug

Zuzug aus einer zürcherischen Gemeinde oder aus einem anderen Kanton
Die Steuerpflicht beginnt rückwirkend ab dem 1. Januar des Zuzugsjahres. Für das laufende Jahr erhalten Sie eine provisorische Steuerrechnung aufgrund der Angaben der bisherigen Wohngemeinde, einer Schätzung des Steueramtes oder Ihren eigenen Angaben über das steuerbare Einkommen und Vermögen. Falls Sie eine geänderte provisorische Steuerrechnung wünschen, können Sie diese hier beantragen.

Zuzug aus dem Ausland
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Zuzugsdatum. Sie erhalten eine provisorische Rechnung aufgrund des geschätzten Steuerbetrages oder Ihrer eigenen Angaben über das steuerbare Einkommen und Vermögen. Falls Sie eine geänderte provisorische Steuerrechnung wünschen, können Sie diese hier beantragen.

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